Allgemeine Nutzungsbedingungen:
Mit dem Betreten des Sum Sum werden unsere Allgemeinen Nutzungsbedingungen ohne gesonderte zusätzliche Abreden Gegenstand der Benutzungsvereinbarung.
Das Betreten des Sum Sum erfolgt auf eigene Gefahr.
Kinder unter 18 Jahren sind von einer erwachsenen Begleitperson zu beaufsichtigen.
An stark besuchten Tagen behält sich der Betreiber vor, den Zutritt zum Sum Sum oder zu einzelnen Spielelementen aus Sicherheitsgründen einzuschränken. Es muss mit Wartezeiten gerechnet werden. Das gilt insbesondere für die Kartbahn und die Trampolinanlage. Ansprüche gegen den Betreiber aus diesen Einschränkungen sind ausgeschlossen.
Die Nutzung aller zur Verfügung stehenden Spielelemente (Kleinkinder- und Hauptspielanlage, der Trampoline, der Hüpfburgen, des Multifunktionsspielfeldes) erfolgt auf eigene Gefahr. Deren Sicherheit wurde durch den TÜV Rheinland überprüft. Sämtliche Elemente sind durch das GS-Prüfzeichen zertifiziert.
1) Die Gerätschaften entsprechen damit den höchsten Sicherheitsanforderungen. Sie werden regelmäßig überprüft und gewartet, um die Beibehaltung dieses Standards fortlaufend sicher zu stellen. Für Schäden, die Kindern, Eltern oder anderweitigen Besuchern des Sum Sum dennoch, etwa aufgrund von eigener unsachgemäßer Behandlung bzw. Handhabung der Gerätschaften resultieren, sind die Eltern, bzw. die anderen erwachsenen Begleiter der Kinder verantwortlich. Die Haftung des Betreibers ist insoweit auf grobes Eigenverschulden beschränkt. Das gilt auch insbesondere bei Schäden an der Bekleidung.
2) Sollten Besucher dennoch ohne eigenes Verschulden zu Schaden kommen, so melden sie den Schaden vor Verlassen des Sum Sum an der Kasse. Ein Schadensersatzanspruch ist ausgeschlossen, wenn die Schadensmeldung nach verlassen des Parkgeländes erfolgt.
3) Die Eltern und Begleiter der Kinder sind gehalten, die in die Räumlichkeiten des Sum Sum geführten Kinder in der Weise selbst zu beaufsichtigen, dass Schäden an der Einrichtung und den Gerätschaften vermieden werden. Die Eltern/Begleitpersonen sind für das Handeln der Kinder verantwortlich. Das beschäftigte Personal wird die Eltern und Begleiter erforderlichenfalls bezüglich der Betreuung der Kinder beratend unterstützen, ohne dass damit ein Betreuungsverhältnis begründet wird.
4) Für Kinder, die im Zeitpunkt des Eintritts in das Sum Sum das siebente Lebensjahr noch nicht vollendet haben, gilt eine gesteigerte Beaufsichtigungsverpflichtung.
Eine Betreuung der Kinder wird nicht Gegenstand der Benutzungsvereinbarung.
Hinsichtlich der Benutzung sämtlicher Einrichtungen des Sum Sum gilt der Grundsatz einer pfleglichen und schonenden Behandlung. Bei grobem Verstoß gegen grundsätzliche Richtlinien können die betreffenden Personen ohne Rückerstattung des Eintrittsgeldes von der Sum Sum Teamleitung oder seitens des von dieser entsprechend bevollmächtigten Person des Sum Sum verwiesen werden. Dabei haben regelmäßig das betreffende Kind und dessen erwachsene Begleitperson das Sum Sum zu verlassen.
Den Anweisungen des Sum Sum Teams, so wie der Beschilderung in der Halle und an den Spielgeräten ist Folge zu leisten.
Das Klettern an den Außennetzen sowie auf nur von außen zugänglichen Teilen der Spielanlage ist untersagt. Das gilt auch für das Dach der Kleinkinderspielanlage.
Zutritt zur Kleinkinderspielanlage für Kinder nur bis zur Vollendung des vierten Lebensjahres.
In der Hauptspielanlage haben Kinder unter 4 Jahren nur in Begleitung Erwachsener Zutritt.
Das Betreten der Spielanlage (sowohl Kleinkinderspielanlage, als auch Hauptspielanlage) in Schuhen ist untersagt; bei der Benutzung sämtlicher Spielgeräte des Sum Sum sind die Füße mit Socken oder Strümpfen zu bekleiden. Alle anderen Bereiche dürfen natürlich mit Schuhen betreten werden, speziell der Gastonomiebereich. Brillen, Zahnspangen, Ketten oder Kordeln sind abzulegen.
Das Mitbringen von Speisen und Getränken ist (mit Ausnahme einer Geburtstagstorte im Rahmen einer Kindergeburtstagsfeier i. V. m. vorheriger Absprache) nicht gestattet.
Süßigkeiten und sonstige Speisen und Getränke dürfen nicht in die Spielanlage mitgenommen werden.
Zur Sicherheit der eigenen und der anderen Kinder darf kein eigenes Spielzeug mit in das Sum Sum gebracht werden; vor allem ist es strikt untersagt, harte, lose oder spitze Gegenstände mit in die Spielanlage zu nehmen. Das muss auch für Erwachsene gelten.
Es herrscht Rauchverbot im gesamten Sum Sum.
Wir hoffen, dass dieses „kleine Regelwerk“ auf Ihr Verständnis trifft; für jede Art des Miteinanders sind gewisse Regeln unverzichtbar.
Auch wenn die Auflistung dieser Bestimmungen grundsätzlich wegen zwingender Notwendigkeit eher überflüssig erscheint, hat der laufende Betrieb des Sum Sum gezeigt, dass auch Selbstverständlichkeiten durchaus regelungsbedürftig sein können.
Viel Spaß wünscht das Sum Sum Team